Von der Handwerkskammer zu Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Straßenbauer-, Maurer- und Betonbauerhandwerk; für das Estrich-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk sowie für das Holz- und Bautenschützerhandwerk (Teilgebiet: Bautenschutz)
Beratender Ingenieur - Gutachter
Zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit gemäß EnEV des Fachverbandes Luftdichtigkeit im Bauwesen (FLiB)
Entsprechend DIN 4108 „Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden“ und nach der „EnEV“, wird eine dichte Gebäudehülle zur Vermeidung von Wärmeverlust gefordert. Als Nachweisverfahren dafür, wurde gemäß ISO 9972 und DIN-V 4108-7, das „Blower-Door“- Messverfahren mit Bekanntmachung Nr. 140 im Bundesanzeiger vom 31.07.1998 festgelegt. Die Messung wird gemäß DIN EN 13829 und DIN ISO 9972 durchgeführt. Der Nachweis der Luftdichtigkeit ist erbracht, wenn die in der DIN 4108-7 festgelegten Grenzwerte der Luftwechselrate erfüllt werden.
Entsprechend DIN 4108 „Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden“ und „EnEV“ dürfen Bauteile und Fensterfugen im begrenzten Maße luftdurchlässig sein.
Nach DIN 4108-2 muss der aus Messergebnissen abgeleitete Fugendurchlasskoeffizient um Bauteilanschlussfugen kleiner als 0,1m3/mh (da Pa) 2/3 sein.
Nach DIN 18055 sind die entsprechenden Fugendurchlasskoeffizienten für Außentüren und Fenstern ein zu halten.
Das einzige baupraktische Messverfahren, das solche Fugen im Einbauzustand prüfen kann, ist das „Blower-Door“-Messverfahren.
Test wieviel Luft ein- bzw. ausströmt
Nach DIN 18095-1 ''Rauchschutztüren'', sollen Türen nach dieser Norm in eingebautem und geschlossenem Zustand den Durchtritt von Rauch behindern. Üblicherweise werden Rauchschutztüren im Labor entsprechend den Vorgaben der DIN 1634-2 geprüft. Im tatsächlich eingebauten Zustand im Wohnhaus, wo der Brand stattfindet, konnten bisher solche Türen nicht geprüft werden. Durch das „Blower-Door“-Messverfahren ist es nun baupraktisch möglich, Türen auf Rauchdichtheit bei Umgebungstemperatur nach DIN 1634-2 zu prüfen.
Der Wirkungsgrad von Lüftungsanlagen in Gebäuden ist im Wesentlichen davon abhängig, dass nicht mehr Luft einströmt oder entweicht, als geplant. Die Durchführung der Prüfung für raumlufttechnische Anlagen erfolgt gemäß DIN EN 12599. Die „Blower-Door“-Prüfung ist dafür ein geeignetes Messverfahren.
Test mit Disco Nebel im Haus.
Mit zunehmender Luftdichtheit der Gebäudehülle werden die Luftströme innerhalb von Wohngebäuden wichtiger. Je nach Wohn- und Heizgewohnheit steigt der Luftaustausch innerhalb der Wohngebäude. Dabei kann es zu Belästigungen und zur hygienischen Behinderung von einzelnen Wohnungsmietern kommen, z.B.: Zigarettenrauch. Die hygienische Abgeschlossenheit von Wohnungen lässt sich in Anlehnung an die Landesbauordnung mit dem „Blower-Door“-Messverfahren prüfen.
Neben dem Wärme- und Feuchteschutz gewinnt der Schallschutz für die Bewohner immer mehr an Bedeutung. Um den Luftschall nach DIN 4109 aufzuspüren, kann man sich ebenfalls der Hilfe des „Blower-Door“-Messverfahrens bedienen.