Prüfung der Rutschhemmung durch Sachverständige

Fußböden im öffentlichen und gewerblichen Bereich müssen über eine rutschhemmende Oberfläche verfügen. In der Norm DIN 51131 zur Prüfung von Bodenbelägen und zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften ist dies geregelt.

Rutschhämmung

In der Praxis gehören Unfälle durch das Ausrutschen auf glatten Böden zu den häufigsten Unfallursachen im Privatbereich und im Berufsalltag. Nicht selten führt die Klärung der Unfallursache und der daraus resultierenden Haftung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ein qualifizierter Sachverständiger prüft Bodenbeläge auf Rutschsicherheit und hilft auf diese Weise, Unfälle zu verhindern. Gleichzeitig können Betreiber von Schwimmbädern, Wellness-Einrichtungen, Schulen, Einkaufszentren und anderen öffentlichen Einrichtungen im Fall strittiger Forderungen bei einem Unfall auf die Prüfung durch einen Sachverständigen verweisen.

Qualifizierte Prüfung der Rutschhemmung

In Leipzig und Umgebung übernehme ich die qualifizierte Prüfung der Rutschhemmung. Ich bin als beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen tätig und arbeite unter anderem als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Ich übernehme die Prüfung und Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen vor Ort und führe eine Messung des Gleitreibungskoeffizienten bei trockenen Belagsoberflächen aus.

Zum Aufgabengebiet der Rutschhemmungsprüfung gehören darüber hinaus die Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften in nassbelasteten Bereichen und die Prüfung von Fußböden in Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr. Arbeitsunfälle durch rutschige Böden gehören zu den Hauptunfallursachen in Betrieben und der Arbeitsausfall durch den anschließenden Genesungsprozess der betroffenen Arbeitnehmer verursacht deutschlandweit gewaltige Kosten.

Anforderungen an die Rutschhemmung

Rutsch- und Trittsicherheit sind für das gefahrlose Begehen von Böden von entscheidender Bedeutung. Die Anforderungen richten sich auf der einen Seite nach der Art der Begehung und andererseits nach der Raumnutzung. Es wird zwischen der Begehung mit Schuhwerk und der Barfußbegehung unterschieden. Klassische Orte für die Barfußbegehung sind Schwimmbäder und Saunabereiche, während sich die Begehung mit Schuhwerk unter anderem auf Industriebetriebe und Laufzonen in Einkaufszentren bezieht.

Die Prüfung der Rutschhemmung wird durch DIN-Normen geregelt und die Ergebnisse werden bestimmten Bewertungsgruppen zugeteilt. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an Bodenbeläge in Bereichen, in denen mit Gleitstoffen wie Öl oder Fett gearbeitet wird. Die Oberfläche dieser Böden muss einen gewissen Verdrängungsraum aufweisen. Fliesen und Platten für diese Arbeitsbereiche besitzen eine gesonderte Kennzeichnung.

Bei der Prüfung der Rutschhemmung in Bereichen, die barfuß betreten werden, dient die DIN-Norm 51097 als Grundlage. Dem Einsatzzweck entsprechend wird die Prüfung barfuß durchgeführt. Grundsätzlich werden drei Bewertungskategorien unterschieden:

  • geringe Anforderungen für trockene Bereiche wie Umkleidekabinen und Zugänge
  • mittlere Anforderungen für Beckenumrandungen und Verbindungswege im Schwimmbad oder in der Sauna
  • hohe Anforderungen für Feuchtbereiche wie Flachwasserzonen in Schwimmbädern oder Kneipp-Becken
» Hier finden Sie weitere Informationen zur Messung und Bewertung der Rutschhemmung und Gleitreibung von Fußböden