Prüfung der Rutschhemmung durch Sachverständige
Fußböden im öffentlichen und gewerblichen Bereich müssen über eine rutschhemmende Oberfläche verfügen. In der Norm DIN 51131 zur
Prüfung von Bodenbelägen und zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften ist dies geregelt.
In der Praxis gehören Unfälle durch das Ausrutschen auf glatten Böden zu den häufigsten Unfallursachen im Privatbereich und im Berufsalltag. Nicht selten führt die Klärung der Unfallursache und der daraus resultierenden Haftung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Ein qualifizierter Sachverständiger prüft Bodenbeläge auf Rutschsicherheit und hilft auf diese Weise, Unfälle zu verhindern. Gleichzeitig können Betreiber von Schwimmbädern, Wellness-Einrichtungen, Schulen, Einkaufszentren und anderen öffentlichen Einrichtungen im Fall strittiger Forderungen bei einem Unfall auf die Prüfung durch einen Sachverständigen verweisen.
Qualifizierte Prüfung der Rutschhemmung
In Leipzig und Umgebung übernehme ich die qualifizierte
Prüfung der Rutschhemmung. Ich bin als
beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen tätig und arbeite unter anderem als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Ich übernehme die
Prüfung und Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen vor Ort und führe eine Messung des Gleitreibungskoeffizienten bei trockenen Belagsoberflächen aus.
Zum Aufgabengebiet der
Rutschhemmungsprüfung gehören darüber hinaus die Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften in nassbelasteten Bereichen und die Prüfung von Fußböden in Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr. Arbeitsunfälle durch rutschige Böden gehören zu den Hauptunfallursachen in Betrieben und der Arbeitsausfall durch den anschließenden Genesungsprozess der betroffenen Arbeitnehmer verursacht deutschlandweit gewaltige Kosten.